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Mieterlass für Mieter von städtischen Hallen

(städtische Mehrzweckhalle in Dörsdorf)

Auf Antrag der Fraktion der Freien Demokraten hat der Lebacher Stadtrat in seiner vorletzten Sitzung beschlossen, Vereinen und Dauermietern von städtischen Hallen und Dorfgemeinschaftshäusern für die Dauer der pandemiebedingten Schließungen die Mietzahlungen zu erlassen.

„Unser Gemeinwesen hängt maßgeblich an den Vereinen und Hilfsorganisationen in unserer Stadt. Um nicht ausschließlich auf Unterstützungen durch Land und Bund zu verweisen, ist es als Stadt unsere Aufgabe, zu unterstützen, wo das möglich ist“, betont Fred Metschberger, Vorsitzender der FDP-Stadtratsfraktion.

Für die Monate November und Dezember belaufen sich die erlassenen Mieten zunächst auf rund 6.000 €. Einzig gewerbliche Mieter, für die staatliche Hilfsprogramme greifen, wurden von dieser Regelung ausgenommen.

Im Antrages wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, den Erlass der Mietzahlungen über die Monate November und Dezember hinaus, bis zur Wiedereröffnung der städtischen Liegenschaften auszuweiten. Entsprechend der aktuell gültigen Verordnung zur Bekämpfung der Coronapandemie wird dieser Zustand bis mindestens zum 14. Februar anhalten.